Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freilichtbühne Herdringen e.V.

§ 1 Geltungsbereich

Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der Freilichtbühne Herdringen e.V. (im Folgenden „Theater“ genannt) und den Einzelkunden, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

Der Eintrittskarten-/Gutscheinverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, in Textform, sowie telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder in Textform mitgeteilt wird.

Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Unbezahlte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen. Stornierungen oder Änderungen noch nicht bezahlter Karten müssen 24 Stunden vor Vorstellung in Textform, telefonisch oder mündlich mitgeteilt werden. Das Theater behält sich andernfalls eine Nachberechnung vor. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, PayPal, Kreditkarte oder Barzahlung erfolgen. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, können nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben werden, oder nachträglich bei Nichtabholung in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Beginn / Einlass

Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

Eine Stornierung von Eintrittskarten ist bis 24 Stunden vor Vorstellungsbeginn möglich (siehe §2). Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von vier Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren wird ausgeschlossen.

Das Theater behält sich das Recht vor, bei Bedarf Zusatzplätze zu schaffen.

§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise

Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen. Das Theater ist nicht verpflichtet eventuelle Ermäßigungen zu erfragen, sondern sind vom Käufer anzugeben.

Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Rabatte werden immer vom Normalpreis berechnet.

§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen

Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 9 Hausrecht / Hausordnung

Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

Das Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt.

Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.

§ 10 Fundsachen

Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind am Kiosk abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist an der Kasse, dem Kiosk oder beim Platzanweiser zu melden.

§ 11 Haftung / Schadensersatz

Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 12 Datenschutz

Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO zu bearbeiten und zu speichern.

§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Geschäftsstandort des Theaters, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

§ 14 Allgemeine Hinweise zum Vorbestellen und Kauf von Eintrittskarten via Internet

Der komplette Internet-Webshop inklusive Fulfillment und Zahlungsabwicklung wird vom Theater betreut und betrieben. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Theater zustande.

Das Theater ist berechtigt, online und direkt reservierte Plätze platzmäßig zu optimieren, um freie Einzelplätze zu vermeiden.

 

Stand: 01.Januar 2022

Freilichtbühne Herdringen. e.V.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.